Baugebiet Roderslache: Gemeinde Tannhausen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
MitarbeiterÖffnungszeitenGrußwortGeschichteGewerbeGrillplätze
Dummy
Highlight Header stellt Events in Tannhausen vor

Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

Anzeigen
Blick auf Kirchturm
VeranstaltungenNeuigkeiten

Baugebiet Roderslache

Bauplatzvergabe Neubaugebiet Roderslache

In aller Kürze:

  • Es gibt noch freie Bauplätze.
  • Bauplätze können durch persönliche Vorsprache im Rathaus im Bürgerbüro reserviert werden.

Was Sie dabeihaben sollten:

Hintergrund:

Am 13.02.23 hat der Gemeinderat Tannhausen folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Kaufpreis: Der Gemeinderat beschließt den Bauplatzpreis für den gesamten 3. Bauabschnitt im Baugebiet Roderslache kostendeckend auf 132,- €/m² festzulegen.
  2. Vergabeverfahren: Der Gemeinderat beschließt alle Bauplätze des 3. Bauabschnittes, 1. Teilabschnitt beginnend ab 01.03.2023 im sogenannten Windhund-Verfahren mit Interessenbekundung in persönlicher Anwesenheit zu vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Informationen, insbesondere ab wann genau und wie man sich bewerben kann, rechtzeitig in geeigneter Weise öffentlich bekannt und zugänglich zu machen.

Wie das Verfahren im Detail abläuft:

Sie interessieren sich für einen Bauplatz und möchten diesen erwerben? Hierfür ist es erforderlich, dass der oder die Käufer persönlich im Rathaus Tannhausen erscheinen und bei Frau Abele im Bürgerbüro das Kaufinteresse verbindlich bekunden. Bei Paaren, die gemeinsam ein einzelnes Baugrundstück erwerben möchten, genügt einer der beiden Kaufinteressenten, sofern für den abwesenden Partner eine Vollmacht zur Abgabe des Kaufinteresses vorgelegt werden kann.

Bitte denken Sie daran ein amtliches Ausweisdokument zur Überprüfung ihrer Identität mitzuführen. In Ausnahmefällen genügt auch das persönliche bekannt sein. Ebenso wichtig ist das ausgefüllte Kaufwunschformular. Hierauf werden alle für den Entwurf des Kaufvertrages erforderlichen Daten abgefragt. Außerdem erklären Sie hiermit ihren verbindlichen Kaufwunsch, auf dessen Basis der Kaufvertragsentwurf notariell angefertigt wird. Sie müssen sich im Vorfeld nicht für ein bestimmtes Grundstück festlegen. Sinnvoll ist jedoch sicher sich vorab über Lage und Größe der in Frage kommenden Baugrundstücke zu informieren. Einen Überblick über die noch freien beziehungsweise reservierten Bauplätze können Sie sich über den Lageplan verschaffen.

Sollte ihr Wunschbauplatz bereits vergeben sein, besteht für Sie die Möglichkeit sich vor Ort direkt für ein anderes Grundstück zu entscheiden oder sich für bis zu drei Bauplätze auf die Warteliste setzen zu lassen. Kann einer der vor Ihnen in der Warteliste stehenden Kaufinteressenten aus Finanzierungs- oder anderen Gründen den Kauf des Baugrundstückes nicht realisieren, rücken Sie entsprechend nach. Rücken Sie bis auf Platz 1 der Warteliste vor, werden Sie nochmal um Bestätigung ihres Kaufwunsches gebeten, da möglicherweise bereits einige Zeit vergangen ist und sich ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben.

Sind Sie der Erste, der Interesse für ein Baugrundstück zeigt, wird unmittelbar nach Bekundung ihres Kaufwunsches die Zustimmung des Gemeinderates angefragt und der Kaufvertragsentwurf gefertigt. Nachdem Sie den Kaufvertragsentwurf zur Ansicht erhalten haben, wird ein Notartermin zur Unterzeichnung vereinbart. Nach Unterzeichnung und Abschluss aller darin geregelten Formalitäten (bspw. Überweisung des Kaufpreises etc.) ist der Kauf abgeschlossen und Sie können mit ihrem Bauvorhaben beginnen.

Die Datei mit dem Musterkaufvertrag für Käufer, die ein selbstgenutztes Wohneigentum errichten möchten, finden Sie am Ende des Textes. Mit Investoren, die Wohnraum zur Miete schaffen wollen, wird ein individuell abgestimmter Kaufvertrag abgeschlossen.