Städtebauförderung: Gemeinde Tannhausen

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Städtebauförderung

Städtebauförderung

Positive Zwischenbilanz für die Sanierung in Tannhausen

Nach gut drei Jahren der Sanierungsmaßnahme in Tannhausen lässt sich bereits ein erstes positives Zwischenfazit ziehen. Durch die gute Beteiligung privater Eigentümer an der Sanierungsmaßnahme wurde das Ortsbild von Tannhausen bereits an einigen Stellen aufgewertet.

Bisher haben sich 16 Eigentümer an der städtebaulichen Erneuerung in Tannhausen und somit an der Aufwertung des Ortsbildes von Tannhausen beteiligt. Dabei handelt es sich einerseits um Modernisierungsmaßnahmen, wie bspw. die Erneuerung der Fenster und Hauseingangstüren, Erneuerung der Elektrik oder der Erneuerung der Heizungsanlage als auch um Abbruchmaßnahmen von Wohn- oder Nebengebäuden. Insgesamt wurden bisher 14 Vereinbarungen über Erneuerungsmaßnahmen und drei Vereinbarungen über Abbruchmaßnahmen abgeschlossen und somit eine Förderung von bisher über 405.000 € für private Projekte bereitgestellt.

Die Fördergelder stammen aus dem Topf der Städtebauförderung, aus denen die Gemeinde Tannhausen seit 2019 Fördermittel erhält. In 2019 wurden insgesamt 1,3 Mio. € an Städtebaufördermittel bewilligt. In 2022 gab es eine Erhöhung auf 1,6 Mio. €, die bis (vorerst) 30.04.2028 ausgegeben werden können. Die bewilligte Fördersumme setzt sich dabei mit 60% aus Bundes- und Landesmittel und 40% aus Gemeindemittel zusammen.

Mithilfe der Städtebaufördermittel werden in ganz Deutschland, insbesondere aber in Baden-Württemberg, Stadt- und Ortskerne gestärkt und nachhaltig weiterentwickelt – das primäre Ziel der Städtebauförderung.

Auch die Gemeinde Tannhausen setzt mit der Sanierung des Rathausgebäudes ein Zeichen. Das Verwaltungsgebäude soll in den kommenden Jahren nach und nach saniert werden. Eine wesentliche Verbesserung wird sein, dass das Bürgerbüro in das Erdgeschoss des gemeindeeigenen angrenzenden Nachbargebäudes umgesiedelt wird und sich somit das Rathaus um diese Räumlichkeiten erweitert. Durch einen Durchbruch zum Nachbargebäude wird das neue Bürgerbüro im Erdgeschoss mit dem Rathausgebäude verbunden. Ergänzend dazu sind Maßnahmen im Außenbereich geplant, um den barrierefreien Zugang zum Rathaus zu ermöglichen, der aktuell nicht gegeben ist. Daneben ist geplant, die Heizung zu erneuern (es soll auf Fernwärme umgestellt werden) als auch die Fenster und Außentüren aus den 70er Jahren auszutauschen. Die Elektrik mit Beleuchtung sowie die EDV-Verkabelung wird erneuert. Auch die in die Jahre gekommenen Sanitärbereiche werden saniert. Aktuell gibt es kein Besprechungs- und Beratungszimmer im Gebäude; Besprechungen oder Bürgerberatungen finden in Ermangelung geeigneter Räume oft auch im Sitzungssaal statt. Daher ist die Schaffung eines Besprechungszimmers geplant. Einher gehen diese Maßnahmen mit Renovierungsarbeiten, wie Bodenbelags- und Tapezierarbeiten.

Im Außenbereich ist geplant den barrierefreien Zugang zum Rathaus zu schaffen, die Fassade teilweise abzudichten und zu streichen. Des Weiteren wird die Bepflanzung und die Wegeführungen im Außenbereich erneuert bzw. erweitert.

Ein weiteres Projekt, dass die Gemeinde unterstützt, ist die Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergartens in der Schulstraße. Zwischenzeitlich wurden Container zur Zwischenunterbringung aufgestellt und bezogen. Die demnächst beginnenden Bauarbeiten sollen bis Frühjahr/Sommer 2024 abgeschlossen werden.

Förderung privater Projekte weiterhin möglich

Anlässlich der Fördermittelaufstockung und dem bisherigen Sanierungserfolg wird die Gemeinde auch weiterhin private Maßnahmen fördern. Denn neben den kommunalen Projekten sind private Projekte und Sanierungsmaßnahmen wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erfolg der Ortskernsanierung. Sie als Eigentümer sind daher gefragt! Durch die Sanierung Ihres Gebäudes im Ortskern tragen Sie wesentlich zum Erhalt und der Aufwertung des Ortskerns bei!

Der Gemeinderat hat daher beschlossen Modernisierungsprojekte mit 30% und bis zu 40.000 € zu fördern und Abbruchmaßnahmen mit bis zu 100% (bei einer Nachfolgebebauung mit einem Wohnhaus) und maximal 40.000 € finanziell zu unterstützen. Nach erfolgreichem Abschluss einer Modernisierung des Gebäudes haben Eigentümer zudem die Möglichkeit nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz, die angefallenen Kosten erhöht steuerlich abzuschreiben.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an Frau Laura Hoyler, zuständige Projektleiterin beim beauftragten Sanierungsträger die STEG Stadtentwicklung.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und verschönern Sie unseren Ort!