Baugebiet Roderslache: Gemeinde Tannhausen

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Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

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Baugebiet Roderslache

Bauplatzvergabe Neubaugebiet Roderslache

In aller Kürze:

  • Es gibt noch freie Bauplätze.
  • Bauplätze können durch persönliche Vorsprache im Rathaus im Bürgerbüro reserviert werden.

Was Sie dabeihaben sollten:

Hintergrund:

Am 13.02.23 hat der Gemeinderat Tannhausen folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Kaufpreis: Der Gemeinderat beschließt den Bauplatzpreis für den gesamten 3. Bauabschnitt im Baugebiet Roderslache kostendeckend auf 132,- €/m² festzulegen.
  2. Vergabeverfahren: Der Gemeinderat beschließt alle Bauplätze des 3. Bauabschnittes, 1. Teilabschnitt beginnend ab 01.03.2023 im sogenannten Windhund-Verfahren mit Interessenbekundung in persönlicher Anwesenheit zu vergeben.

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Informationen, insbesondere ab wann genau und wie man sich bewerben kann, rechtzeitig in geeigneter Weise öffentlich bekannt und zugänglich zu machen.

Wie das Verfahren im Detail abläuft:

Sie interessieren sich für einen Bauplatz und möchten diesen erwerben? Hierfür ist es erforderlich, dass der oder die Käufer persönlich im Rathaus Tannhausen erscheinen und bei Frau Abele im Bürgerbüro das Kaufinteresse verbindlich bekunden. Bei Paaren, die gemeinsam ein einzelnes Baugrundstück erwerben möchten, genügt einer der beiden Kaufinteressenten, sofern für den abwesenden Partner eine Vollmacht zur Abgabe des Kaufinteresses vorgelegt werden kann.

Bitte denken Sie daran ein amtliches Ausweisdokument zur Überprüfung ihrer Identität mitzuführen. In Ausnahmefällen genügt auch das persönliche bekannt sein. Ebenso wichtig ist das ausgefüllte Kaufwunschformular. Hierauf werden alle für den Entwurf des Kaufvertrages erforderlichen Daten abgefragt. Außerdem erklären Sie hiermit ihren verbindlichen Kaufwunsch, auf dessen Basis der Kaufvertragsentwurf notariell angefertigt wird. Sie müssen sich im Vorfeld nicht für ein bestimmtes Grundstück festlegen. Sinnvoll ist jedoch sicher sich vorab über Lage und Größe der in Frage kommenden Baugrundstücke zu informieren. Einen Überblick über die noch freien beziehungsweise reservierten Bauplätze können Sie sich über den Lageplan (PDF-Datei) verschaffen.

Sollte ihr Wunschbauplatz bereits vergeben sein, besteht für Sie die Möglichkeit sich vor Ort direkt für ein anderes Grundstück zu entscheiden oder sich für bis zu drei Bauplätze auf die Warteliste setzen zu lassen. Kann einer der vor Ihnen in der Warteliste stehenden Kaufinteressenten aus Finanzierungs- oder anderen Gründen den Kauf des Baugrundstückes nicht realisieren, rücken Sie entsprechend nach. Rücken Sie bis auf Platz 1 der Warteliste vor, werden Sie nochmal um Bestätigung ihres Kaufwunsches gebeten, da möglicherweise bereits einige Zeit vergangen ist und sich ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben.

Sind Sie der Erste, der Interesse für ein Baugrundstück zeigt, wird unmittelbar nach Bekundung ihres Kaufwunsches die Zustimmung des Gemeinderates angefragt und der Kaufvertragsentwurf gefertigt. Nachdem Sie den Kaufvertragsentwurf zur Ansicht erhalten haben, wird ein Notartermin zur Unterzeichnung vereinbart. Nach Unterzeichnung und Abschluss aller darin geregelten Formalitäten (bspw. Überweisung des Kaufpreises etc.) ist der Kauf abgeschlossen und Sie können mit ihrem Bauvorhaben beginnen.

Die Datei mit dem Musterkaufvertrag für Käufer, die ein selbstgenutztes Wohneigentum errichten möchten, finden Sie am Ende des Textes. Mit Investoren, die Wohnraum zur Miete schaffen wollen, wird ein individuell abgestimmter Kaufvertrag abgeschlossen.