Archiv: Gemeinde Tannhausen

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Erschließungsarbeiten am neuen Baugebiet

Artikel vom 23.11.2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe angehenden HäuslebauerInnen und FamiliengründerInnen,

wie unschwer zu erkennen, schreiten die Erschließungsarbeiten am neuen Baugebiet Woche für Woche dank des noch milden Wetters weiter voran. In dem Maße wie die ersten Fortschritte erkennbar werden, scheint auch das Interesse an den entstehenden Bauplätzen zu wachsen. Und so erreichen mich zum neuen Baugebiet schon jetzt immer wieder Nachfragen unterschiedlichster Art.

Daher möchte ich auf diese Weise alle gleichermaßen auf den aktuellen Stand bringen.

Abgebildet sehen Sie die derzeitige Planung des neuen Baugebietes unterteilt in den Bauabschnitt 1 und 2. 

Hier finden Sie den Lageplan:

Lageplan (PDF-Datei)

Der erste Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Erschließung und wird vorbehaltlich geringfügiger Abweichungen im Bauverlauf wie abgebildet bis September 2023 erschlossen sein. Sicherlich am Interessantesten ist hierbei die Lage und der Zuschnitt der 17 geplanten Baugrundstücke.

Der zweite Bauabschnitt wird erst erschlossen, wenn der Wohnbedarf absehbar nicht mehr durch die Bauplätze im ersten Bauabschnitt gedeckt werden kann. Die im Plan dargestellte Ausgestaltung des zweiten Bauabschnitts wird allerdings nochmals neu überdacht. Hierbei sollen wie im Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.22 dargelegt Themen wie ein weiterer Zugang für den Autoverkehr und zeitangepasste Wohnbedarfsformen Berücksichtigung finden. Daher kommt es voraussichtlich bis zur Erschließung des zweiten Bauabschnitts noch zu Veränderungen gegenüber der hier abgebildeten Planung.

Im Frühjahr 2023 ist die Beratung und der Beschluss über die Art der Bauplatzvergabe geplant. Hierbei soll insbesondere eine noch ausstehende Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einfließen, damit ein rechtsicheres und transparentes Bauplatzvergabeverfahren nach Stand der aktuellen Rechtsprechung für Tannhausen beraten und beschlossen werden kann. Sobald der Beschluss über die Art und Ausgestaltung des Bauplatzvergabeverfahrens durch den Gemeinderat gefasst wurde, stehen die wichtigen Rahmenbedingungen fest; bspw. ab bzw. bis wann sich wer, wie und wo für einen Bauplatz bewerben kann.

Ziel ist es, möglichst zeitgleich auch den Beschluss über die Höhe des Bauplatzpreises zu fällen. Ob eine sachgerechte Abschätzung aller Kosten zu diesem frühen Zeitpunkt jedoch möglich sein wird, ist noch nicht ganz sicher.

Auch wenn viele wichtige Inhalte heute noch nicht abschließend geklärt sind, hoffe ich allen Interessierten einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Ihr Bürgermeister

Siegfried Czerwinski