Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
zurück vor
Bäckerei Beck
Seit über 100 Jahren für Sie da
Nikolaus-Eseler-Straße 4
73497 Tannhausen
07964 2111
Alten- u. Pflegeheim "Im Sonnengarten"
Schloßstraße 46
73497 Tannhausen
07964 921010
Stempfle Bestattungen
Inh. Herbert Reschke
Beerdigungsunternehmen
Ellwanger Straße 23 (Büro und Ausstellung)
73497 Tannhausen
07964 2300
Wohnung
Industriestraße 28 (ehemals Friedhofstraße)
73497 Tannhausen
May Bauelemente
Bauelemente und Bauausstattung Hersteller
Ellwanger Straße 34
73497 Tannhausen
07964 3160
Lutz Auto und Service GmbH
Reifengeschäft
Friedhofstraße 40
73497 Tannhausen
07964 1460
MKB-Gerner Vertriebs GmbH
Insekten- und Sonnenschutz
Hauptstraße 91
73497 Tannhausen
07964 3312172
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Kath. Sozialstation St. Elisabeth
Tannhausen mit den Gmeinden Stödtlen, Wört, Unterschneidheim
Industriestraße 24
73497 Tannhausen
07964 331718-5
07964 331718-6
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
UNSERE PARTNER

KONTAKT & ANFAHRT

Anfahrt
07964 9000-0
07964 9000-30
E-Mail schreiben

ÖFFNUNGSZEITEN

Öffnungszeiten

AUF EINEN BLICK

Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)

Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.

Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit darüber, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind.

Zuständigkeit

die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund

Voraussetzungen

  • Es besteht Unklarheit darüber, ob die Tätigkeit oder Beschäftigung in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist.
  • Sie sind abhängig beschäftigt, selbständig tätig, Arbeitgeber oder Auftraggeber

Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen, beifügen, z.B. den Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag. Auch alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen müssen Sie beifügen.

Ablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder es steht Ihnen im Internet zum Download zur Verfügung.

Eine Statusfeststellung können nur die Beteiligten beantragen. Das sind

  • der Auftraggeber oder die Auftraggeberin
  • der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin
  • der Arbeitgeber und
  • der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

Die Beteiligten können gemeinsam oder jeder allein das Verfahren beantragen. Sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen.

Wird der Antrag nur von einem Beteiligten oder einer Beteiligten gestellt, wird der andere Vertragspartner automatisch in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.

Die im Antrag gestellten Fragen sollten Sie vollständig beantworten und die dort erbetenen Unterlagen gleich mit senden. Die Tätigkeit und deren Umstände müssen Sie ausführlich beschreiben, insbesondere wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben.

Über den Status der Erwerbsperson erhalten beide Beteiligten eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids. Wird ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen tritt diese Versicherungspflicht nicht mit dem Beginn der Tätigkeit (ggf. rückwirkend) ein, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Krankenkasse ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt beziehungsweise eingeleitet hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, oder wenn der Status bereits durch einen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde.

Kosten

Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.

Frist

Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Deutsche Rentenversicherung hat dessen ausführliche Fassung am 24.10.2019 freigegeben.

UNSERE PARTNER