Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
zurück vor
Bäckerei Beck
Seit über 100 Jahren für Sie da
Nikolaus-Eseler-Straße 4
73497 Tannhausen
07964 2111
Alten- u. Pflegeheim "Im Sonnengarten"
Schloßstraße 46
73497 Tannhausen
07964 921010
Stempfle Bestattungen
Inh. Herbert Reschke
Beerdigungsunternehmen
Ellwanger Straße 23 (Büro und Ausstellung)
73497 Tannhausen
07964 2300
Wohnung
Industriestraße 28 (ehemals Friedhofstraße)
73497 Tannhausen
May Bauelemente
Bauelemente und Bauausstattung Hersteller
Ellwanger Straße 34
73497 Tannhausen
07964 3160
Lutz Auto und Service GmbH
Reifengeschäft
Friedhofstraße 40
73497 Tannhausen
07964 1460
MKB-Gerner Vertriebs GmbH
Insekten- und Sonnenschutz
Hauptstraße 91
73497 Tannhausen
07964 3312172
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Kath. Sozialstation St. Elisabeth
Tannhausen mit den Gmeinden Stödtlen, Wört, Unterschneidheim
Industriestraße 24
73497 Tannhausen
07964 331718-5
07964 331718-6
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
UNSERE PARTNER

KONTAKT & ANFAHRT

Anfahrt
07964 9000-0
07964 9000-30
E-Mail schreiben

ÖFFNUNGSZEITEN

Öffnungszeiten

AUF EINEN BLICK

Passersatz für deutsche Staatsangehörige (Reiseausweis) beantragen

Wenn Sie kurz vor Reiseantritt bemerken, dass Ihr Reisedokument abgelaufen ist, kann Ihnen in Ausnahmefällen direkt vor Grenzübertritt von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.

Mit dem Reiseausweis als Passersatz können Sie ausreisen und anschließend wieder nach Deutschland einreisen. Er gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens aber für einen Monat.
Er ist daher kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Zumindest an Wochentagen können die Passbehörden auch kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausstellen.

Der Reiseausweis als Passersatz wird versagt, wenn die reisende Person einen Ersatz-Personalausweis besitzt.

Achtung:

  • Andere Staaten sind nicht verpflichtet, den Reiseausweis als Reisedokument zu akzeptieren.
    Auch Fluggesellschaften können die Mitnahme mit einem Reiseausweis verweigern.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) einen Reiseausweis als Passersatz ausstellt.

Zuständigkeit

Die zuständige Stelle ist die zuständige Grenzbehörde (Bundespolizei) am Ort des Grenzübertritts.

Voraussetzungen

  • Die Identität und die deutsche Staatsangehörigkeit der reisenden Person muss festgestellt werden können.
  • Es bestehen keine
    • Sicherheitsbedenken,
    • Ausreiseuntersagung oder
    • Passversagungsgründe.

  • Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der gesetzlichen Vertretung vorliegen.

Unterlagen

Nachweis der Identität und der deutschen Staatsangehörigkeit (in der Regel durch den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis)

Hinweis: In Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität auch durch Kopien des abgelaufenen Reisepasses oder Personalausweises beziehungsweise durch Ihre Geburtsurkunde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein) nachweisen.

Ablauf

Den Reiseausweis müssen Sie persönlich direkt bei der Grenzbehörde (z.B. am Flughafen) beantragen.

Um die benötigten Passersatzpapiere schneller zu erhalten, können Sie Ihre Personal- und Reisedaten im Vorfeld elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln. Diese nimmt dann bezüglich der weiteren Vorgehensweise Kontakt mit Ihnen auf.

Bei Minderjährigen müssen die sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Reiseausweis als Passersatz beantragen.

Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz erhalten Sie auch unter der 24-Stunden-Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000.

Kosten

EUR 8,00

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Stand: 15.06.2021

Verantwortlich: Bundespolizeidirektion

UNSERE PARTNER