Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
zurück vor
Bäckerei Beck
Seit über 100 Jahren für Sie da
Nikolaus-Eseler-Straße 4
73497 Tannhausen
07964 2111
Alten- u. Pflegeheim "Im Sonnengarten"
Schloßstraße 46
73497 Tannhausen
07964 921010
Stempfle Bestattungen
Inh. Herbert Reschke
Beerdigungsunternehmen
Ellwanger Straße 23 (Büro und Ausstellung)
73497 Tannhausen
07964 2300
Wohnung
Industriestraße 28 (ehemals Friedhofstraße)
73497 Tannhausen
May Bauelemente
Bauelemente und Bauausstattung Hersteller
Ellwanger Straße 34
73497 Tannhausen
07964 3160
Lutz Auto und Service GmbH
Reifengeschäft
Friedhofstraße 40
73497 Tannhausen
07964 1460
MKB-Gerner Vertriebs GmbH
Insekten- und Sonnenschutz
Hauptstraße 91
73497 Tannhausen
07964 3312172
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Kath. Sozialstation St. Elisabeth
Tannhausen mit den Gmeinden Stödtlen, Wört, Unterschneidheim
Industriestraße 24
73497 Tannhausen
07964 331718-5
07964 331718-6
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
UNSERE PARTNER

KONTAKT & ANFAHRT

Anfahrt
07964 9000-0
07964 9000-30
E-Mail schreiben

ÖFFNUNGSZEITEN

Öffnungszeiten

AUF EINEN BLICK

Schutzimpfungen

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) veröffentlicht einmal im Jahr ihre Empfehlungen zu Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf erfolgt dies auch öfters im Jahr.

Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen nach den Empfehlungen der STIKO bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.

Zuständigkeit

  • Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin, vor allem Haus- und Kinderärzte
  • für bestimmte Impfungen (z.B. gegen die Grippe) weitere impfende Stellen wie beispielsweise Apotheken
  • das Gesundheitsamt (für Beratung)
    Gesundheitsamt ist,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
    • ansonsten: das Landratsamt

Voraussetzungen

  • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
  • geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person

Unterlagen

keine

Ablauf

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder gegebenenfalls eine andere impfende Stelle (bspw. Apotheke). Dort wird über die Impfung aufgeklärt und geimpft.

Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten:

  • Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche: Die Impfungen, die für Säuglinge, Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, finden Sie in deren einmal jährlich erscheinenden Empfehlungen. Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ist Teil dieser Empfehlungen und gibt einen schnellen Überblick über die jeweiligen Impfungen.
  • Impfungen für Berufstätige: Über Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z.B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz / Biostoffverordnung / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und / oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit informiert der Betriebsarzt.
  • Impfungen in der Schwangerschaft: Für Totimpfstoffe, wie z.B. Influenza, Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Ausdrücklich angeraten wird Schwangeren eine Impfung gegen Influenza. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht durchzuführen.

Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.

Haben Sie Ihren Impfpass verloren, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt einen neuen. Frühere Impfungen darf darin nur der Arzt eintragen, der Sie damals geimpft hat.
Hinweis: Auch in Ihrer Patientenakte werden Impfungen dokumentiert. Patientenakten werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Nachtragungen in Ihren Impfpass, also die Übertragung von Informationen beispielsweise aus einem alten Impfpass oder aus einer Impfbescheinigung, die ersatzweise ausgestellt wurde, darf jeder Arzt oder Apotheker sowie das Gesundheitsamt vornehmen.

Kosten

Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.

Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen.

Frist

Zu welchem Zeitpunkt die Durchführung einer Impfung jeweils empfohlen ist, veröffentlicht die STIKO in ihren Empfehlungen. Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel:07361 503-0
Fax:07361 503-477
Landratsamt Ostalbkreis
Landratsamt Ostalbkreis

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 11.01.2023 freigegeben.

UNSERE PARTNER