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AUF EINEN BLICK

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Zuständigkeit

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten

Ausländerbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder in einer Großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
  • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
  • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
  • Nachweise, dass Sie
    • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
    • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

Ablauf

Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.

Kosten

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel:07361 503-0
Fax:07361 503-477
Landratsamt Ostalbkreis
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10.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

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