Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
zurück vor
Bäckerei Beck
Seit über 100 Jahren für Sie da
Nikolaus-Eseler-Straße 4
73497 Tannhausen
07964 2111
Alten- u. Pflegeheim "Im Sonnengarten"
Schloßstraße 46
73497 Tannhausen
07964 921010
Stempfle Bestattungen
Inh. Herbert Reschke
Beerdigungsunternehmen
Ellwanger Straße 23 (Büro und Ausstellung)
73497 Tannhausen
07964 2300
Wohnung
Industriestraße 28 (ehemals Friedhofstraße)
73497 Tannhausen
May Bauelemente
Bauelemente und Bauausstattung Hersteller
Ellwanger Straße 34
73497 Tannhausen
07964 3160
Lutz Auto und Service GmbH
Reifengeschäft
Friedhofstraße 40
73497 Tannhausen
07964 1460
MKB-Gerner Vertriebs GmbH
Insekten- und Sonnenschutz
Hauptstraße 91
73497 Tannhausen
07964 3312172
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Kath. Sozialstation St. Elisabeth
Tannhausen mit den Gmeinden Stödtlen, Wört, Unterschneidheim
Industriestraße 24
73497 Tannhausen
07964 331718-5
07964 331718-6
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
UNSERE PARTNER

KONTAKT & ANFAHRT

Anfahrt
07964 9000-0
07964 9000-30
E-Mail schreiben

ÖFFNUNGSZEITEN

Öffnungszeiten

AUF EINEN BLICK

Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen

Wollen Sie Arzneimittel herstellen und sind in Baden-Württemberg ansässig, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg.

Hinweis: Die Leitstelle überwacht sowohl im Bereich der Human- als auch Tierarzneimittel landesweit

  • die klassischen pharmazeutischen Arzneimittelhersteller,
  • Hersteller von Blutprodukten,
  • pharmazeutische Unternehmer,
  • Exporteure,
  • Importeure und
  • externe Prüflabore für Arzneimittel.

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen - Leitstelle Arzneimittelüberwachung

Voraussetzungen

  • In Ihrem Unternehmen gibt es
    • eine sachkundige Person mit der erforderlichen Zuverlässigkeit und
    • geeignete Räume und Einrichtungen für die beabsichtigte Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel

  • Sie können gewährleisten, dass Sie
    • Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik herstellen und prüfen und
    • bei der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen zusätzlich die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Transfusionsgesetzes einhalten.

Unterlagen

  • Lagepläne der Betriebsgebäude und Betriebsräume für Herstellung, Prüfung und Lagerung
  • bei außerbetrieblichen Lagern: Grundrisspläne
  • Nachweis der Verfügbarkeit der Räume, z.B.:
    • Kopie des Mietvertrags oder
    • Grundbuchauszug

  • Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis der sachkundigen Person und der Leiter und Leiterinnen (Original oder beglaubigte Kopie)
  • aktuelles "Site Master File", Beschreibung der Einrichtung oder Qualitätssicherungshandbuch
  • Liste der Herstellungstätigkeiten

Ablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung der antragstellenden Person und Angaben zur Rechtsform
  • Bezeichnung der Betriebsstätte (Name, Straße, Ort)
  • Angaben zu außerbetrieblichen Lagern (auch Anschrift)
  • Name, Telefon- und Telefaxnummer
    • einer sachkundigen Person nach § 15 Arzneimittelgesetz,
    • eines Leiters oder einer Leiterin der Herstellung und
    • eines Leiters oder einer Leiterin der Qualitätskontrolle unter Angabe von Telefon- und Telefaxnummer

  • Angaben zu den Herstellungstätigkeiten (Produkte, Verfahren, Umfang pro Jahr)
  • ob Sie die Erlaubnis für Human- oder Tierarzneimittel beantragen
  • Bezeichnung der Arzneimittel- und Darreichungsformen, Herstellungsumfang und Verfahren
  • Angaben zu den nach dem Arzneimittelgesetz mit Prüfungen beauftragten Betrieben sofern zutreffend

Tipp: Wenden Sie sich schon vor Antragstellung an die zuständige Stelle, um die Einzelheiten zu klären.

Liegen die vollständigen Unterlagen vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmebesichtigung durch.

Kosten

Es entstehen Gebühren nach der Landesgebührenordnung.

Frist

Ihr vollständiger Antrag sollte spätestens drei Monate vor Beginn der Herstellung vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.01.2022 freigegeben.

UNSERE PARTNER