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AUF EINEN BLICK

Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen

Sie wohnen in der Nähe industrieller Anlagen und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?

In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden.

Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.

Zuständigkeit

  • für kleinere und mittlere Gewerbe- und Industrieanlagen,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

  • für Großanlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie oder der Störfall-Verordnung unterfallen (zum Beispiel Chemieanlagen, Müllverbrennungsanlagen): das Regierungspräsidium

Voraussetzungen

keine

Unterlagen

keine

Ablauf

Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.

Hinweis: Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und leitet Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiter.

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:

  • Name des Betriebs
  • Zeit der Belästigung (z.B. "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.")
  • Art der Belästigung (z.B. "Es riecht wie ...")

Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln.

Die Behörde bestätigt den Eingang der Beschwerde (Ausnahme: telefonisch eingehende Beschwerden) und beantwortet sie mündlich oder schriftlich.

Kosten

in den meisten Fällen: keine

Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.

Frist

Beschweren Sie sich möglichst zeitnah, um die Bearbeitung zu erleichtern. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel:07361 503-0
Fax:07361 503-477
Landratsamt Ostalbkreis
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Lebenslagen

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2021 freigegeben.

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