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AUF EINEN BLICK

Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Zuständigkeit

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist

  • für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
  • für Landkreise: das Landratsamt.

Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

  • Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes (WG BW), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen.

All dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.

Unterlagen

Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Alnage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.

Ablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:

  • Planfeststellungsverfahren
    Ein Planfeststellungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn folgende Punkte zutreffen:
    • Die geplante Wasserkraftnutzung führt zur Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
    • Diese Eingriffe sind so umfangreich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.
      Hinweis: Der Beschluss über die Planfeststellung ersetzt vorbehaltlich § 19 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) alle behördlichen Zulassungen, die Sie nach anderen Rechtsvorschriften brauchen.

  • Plangenehmigungsverfahren
    Für Maßnahmen wie Fischaufstiegsanlagen kann vielleicht eine Plangenehmigung ausreichen.
  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
    Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle der Planfeststellung entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung.

Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.

Kosten

richten sich nach

  • Verwaltungsaufwand und
  • Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Behörden

Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel:07361 503-0
Fax:07361 503-477
Landratsamt Ostalbkreis
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Lebenslagen

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Freigabevermerk

27.04.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg

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