Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,
- in welchem Sie wohnen beziehungsweise
- in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
Voraussetzungen
abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- bei Vertretung: Vollmacht
Ablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Kosten
unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Frist
keine Angabe
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Tel:07361 503-0
Fax:07361 503-477

Landratsamt Ostalbkreis
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Freigabevermerk
25.05.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg