Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
zurück vor
Bäckerei Beck
Seit über 100 Jahren für Sie da
Nikolaus-Eseler-Straße 4
73497 Tannhausen
07964 2111
Alten- u. Pflegeheim "Im Sonnengarten"
Schloßstraße 46
73497 Tannhausen
07964 921010
Stempfle Bestattungen
Inh. Herbert Reschke
Beerdigungsunternehmen
Ellwanger Straße 23 (Büro und Ausstellung)
73497 Tannhausen
07964 2300
Wohnung
Industriestraße 28 (ehemals Friedhofstraße)
73497 Tannhausen
May Bauelemente
Bauelemente und Bauausstattung Hersteller
Ellwanger Straße 34
73497 Tannhausen
07964 3160
Lutz Auto und Service GmbH
Reifengeschäft
Friedhofstraße 40
73497 Tannhausen
07964 1460
MKB-Gerner Vertriebs GmbH
Insekten- und Sonnenschutz
Hauptstraße 91
73497 Tannhausen
07964 3312172
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Kath. Sozialstation St. Elisabeth
Tannhausen mit den Gmeinden Stödtlen, Wört, Unterschneidheim
Industriestraße 24
73497 Tannhausen
07964 331718-5
07964 331718-6
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
Gemeinde Tannhausen
Hauptstraße 54
73497 Tannhausen
07964 9000-0
07964 9000-30
UNSERE PARTNER

KONTAKT & ANFAHRT

Anfahrt
07964 9000-0
07964 9000-30
E-Mail schreiben

ÖFFNUNGSZEITEN

Öffnungszeiten

AUF EINEN BLICK

Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

Die Auskunft erstreckt sich auf

  • den Vor- und Familiennamen,
  • einen eventuellen Doktorgrad und
  • die derzeitige Anschrift.

Hinweis: Die Auskünfte werden über Gruppen von Wahl- oder Abstimmungsberechtigten erteilt, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter der Betroffenen entscheidend ist. Eine andere Eigenschaft wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit ist kein Auswahlkriterium. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden.

Achtung: Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden.

Hinweis: Wenn Bürgerinnen oder Bürger zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, der Weitergabe widersprochen haben, werden die Daten nicht weitergegeben. Die Meldebehörde weist sie bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Die betroffenen Personen müssen keinen Widerspruch einlegen, wenn schon eine allgemeine Auskunftssperre besteht. Die Daten werden dann nicht weitergegeben.

Zuständigkeit

die Meldebehörde der Gemeinde, in der die Wahl oder Abstimmung stattfindet

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
  • Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
  • Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.

Unterlagen

Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Ablauf

Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.

In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .

Kosten

Die Kosten für die Gruppenauskunft sind abhängig vom Einzelfall.

Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Frist

Keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Ansprechpartner

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

04.11.2022; Innenministerium Baden-Württemberg

UNSERE PARTNER