Tannhausen Aktuell: Gemeinde Tannhausen

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Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

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Tannhausen Aktuell

Sie wollen heiraten?

Artikel vom 15.03.2018

Informationen Ihres Standesamts

Anmeldung zur Eheschließung

Vor einer Eheschließung muss grundsätzlich eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, die sogenannte „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe auf jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin erfolgen und wird normalerweise durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorgenommen.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie die erforderlichen Erklärungen vorzunehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nach erster persönlicher Vorsprache nur nach Terminvereinbarung aufnehmen können. Gerne können Sie uns vorab auch telefonisch kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder eine Auskunft bezüglich der benötigten Unterlagen zu erhalten (Frau Geis Tel.: 07964 9000-10)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige

Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •  Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister                     Diese Unterlagen erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsorts.
  •  Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes                                 Diese Bescheinigung besorgen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt. Sofern Sie in der Gemeinde   Tannhausen wohnhaft sind, entfällt diese Bescheinigung.
  •  Gültiger Personalausweis oder Reisepass
 

Sie haben ein gemeinsames Kind/gemeinsame Kinder

Sie benötigen zusätzlich:

  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Nachweis über evtl. Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
  • Nachweis über evtl. Namenserteilung

Sie/Ihr Partner waren/war bereits einmal verheiratet

Sie benötigen zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk sowie einen urkundlichen Nachweis überdie Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).

 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, sind leider sehr viele rechtliche Fragen zu klären und eine Menge Papiere zu besorgen. Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit (im Rechtssinne) von ausländischen Verlobten hat der Standesbeamte zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners nicht eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in der Bundesrepublik geschlossene Ehe später im Heimatstaat der/des Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird.

Ausländische Staatsangehörige benötigen zum Beispiel in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis (ein Zeugnis der zuständigen Behörde Ihres Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht). Informationen über die erforderlichen Unterlagen sollten rechtzeitig eingeholt werden.

Ihr Standesamt