Winterdienst: Gemeinde Tannhausen

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tannhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
MitarbeiterÖffnungszeitenGrußwortGeschichteGewerbeGrillplätze
Dummy
Highlight Header stellt Events in Tannhausen vor

Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

Anzeigen
Blick auf Kirchturm
VeranstaltungenBekanntmachungen / Neuigkeiten

Winterdienst

Winterdienst

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.09.2024 einsehbar über das Bürgerinformationssystem gilt folgender Winterdienstplan:

 

Fahrverkehr:

Priorität

Arbeitsbereich

Sicherzustellender Zeitraum der Befahrbarkeit

Tätigkeit

1

Hauptstraße, Ellwanger/Dinkelsbühler/Bopfinger Straße, Verlängerungen dieser Straßen bis Gemarkungsgrenze, Gemeindeverbindungsstraße Stillau-Sederndorf- Hagenbucherhof, Ausfahrt FFW bis Dinkelsbühler Str. + Rotes Kreuz

täglich 7-20 Uhr,

Räumen und Streuen

2

Busverkehrsbereiche (Schulstraße, Schillerstraße, Tannhäuser Straße ab Einmündung Schillerstr. bis Bopfinger Str., Bergheim bis Kapelle), Bug- und Wagnerstraße (starkes Gefälle) + Straßen zu Löschwasserstandorten

täglich 7-20 Uhr,

Räumen und Streuen

3

Alle übrigen Wohnstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen

täglich 8-18 Uhr, ab 10 cm geschlossener Schneedecke,

Räumen

Die Prioritäten 1 und 2 sind in der Karte farblich dargestellt. 

Feldwege entfallen in diesem Räum- und Streuplan vollständig.

Der Teilort Ellrichsbronn wird auf Grund seiner exponierten Lage seit je her in Fremdvergabe winterdienstlich behandelt.

   

Personenverkehr:

Die Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, die „wichtigen“ Gehbahnen innerhalb geschlossener Ortslage zu räumen und zu streuen. Nachdem dies bei vielen Kommunen deren Leistungsfähigkeit übersteigen würde, weil sie dafür eine Vielzahl von Mitarbeitern einsetzen müssten, hat der Gesetzgeber in den Bundesländern die Kommunen in den jeweiligen Straßengesetzen ermächtigt, die Räum- und Streupflicht auf die Straßenanlieger abzuwälzen. Anstelle der Kommunen sind dann die Straßenanlieger verpflichtet, den Winterdienst auf den Gehbahnen zu erbringen.

 

Von dieser Möglichkeit hat auch die Gemeinde Tannhausen in ihrer „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)“ vom 16.11.1990 Gebrauch gemacht.

 

Demnach ist die Gemeinde nur noch im Rahmen ihrer eigenen Liegenschaften als Anlieger verpflichtet entsprechende Gehbahnen für den Personenverkehr zu räumen und zu streuen. Bisher hat die Gemeinde jedoch freiwillig und unentgeltlich viele innerörtliche Verbindungswege für den Personenverkehr anstelle des jeweils satzungsgemäß verpflichteten Anliegers winterdienstlich behandelt. Die innerörtlichen Verbindungswege werden zunächst auch wie bislang winterdienstlich durch die Gemeinde behandelt.

Bei außergewöhnlichen witterungsbedingten Situationen wie beispielsweise drohender Eisglätte erfolgt das Räumen und Streuen je nach Lage abweichend vom Winterdienstplan.