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Tannhausen Aktuell
Warum steigen die Abwasser- und Wassergebühren zum 01. Januar 2026 deutlich an?
icon.crdate21.11.2025
Alle zwei Jahre müssen die Gebühren für Abwasser, Niederschlagswasser und Wasserverbrauch unserer Gemeinde neu berechnet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Alle zwei Jahre müssen die Gebühren für Abwasser, Niederschlagswasser und Wasserverbrauch unserer Gemeinde neu berechnet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zuletzt wurden die Gebühren zum 1. Januar 2024 festgesetzt. Für die Jahre 2026 und 2027 hat das Fachbüro Schmidt und Häuser erneut die Kalkulationen durchgeführt.
Dabei ist wichtig zu betonen: Die Gemeinde Tannhausen verfolgt – anders als private Versorger oder Unternehmen – keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. Sowohl bei Wasser als auch bei Abwasser sollen die Gebühren ausschließlich die tatsächlichen Kosten decken. Ziel ist nicht Gewinn, sondern Kostendeckung, um den Betrieb sicherzustellen.
Abwassergebühren: Unterdeckung, neue Buchführung und gesetzliche Vorgaben
Bei der neuen Kalkulation müssen die tatsächlichen Ergebnisse der Vorjahre berücksichtigt werden. So ergab die Nachkalkulation für die Jahre 2020 und 2021 im Abwasserbereich eine Unterdeckung von 173.841 Euro. Das bedeutet, dass die damaligen Gebühren die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt haben – die damaligen Gebühren waren also zu niedrig.
Warum erfolgt der Ausgleich komplett im Jahr 2026?
Im Gegensatz zur Wassergebühr müssen Unterdeckungen im Abwasserbereich innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Die Unterdeckung aus den Jahren 2020 und 2021 (ein zusammenhängender Kalkulationszeitraum) muss daher vollständig im Jahr 2026 verrechnet werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der Gebühren in diesem Jahr.
Warum zeigen sich die Unterdeckungen erst jetzt?
Seit 2020 musste die Gemeinde – gesetzlich vorgeschrieben – auf die Doppelte Buchführung (Doppik) umstellen. Damit müssen Gebühren nun nach wirtschaftlichen Grundsätzen berechnet werden, einschließlich Abschreibungen, Vermögensbewertungen, interne Leistungsverrechnung und weiterer Faktoren, wie sie auch in der Privatwirtschaft gelten.
Die dafür notwendige Eröffnungsbilanz, die sämtliche Vermögenswerte der Gemeinde (z. B. Kanäle, Straßen, Wege, Gebäude, Grundstücke) umfasst, konnte aufgrund des hohen Aufwands erst im November 2024 fertiggestellt werden.
Erst danach konnten die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 und 2021 erstellt werden. Diese wurden 2025 abgeschlossen, wodurch erstmals sichtbar wurde, dass in diesen Jahren erhebliche Unterdeckungen entstanden sind, die jetzt berücksichtigt werden müssen.
Gebühren im Jahr 2026:
- Schmutzwasser: 4,94 € je m³
- Niederschlagswasser: 0,97 € je m² versiegelte Fläche
Gebühren im Jahr 2027:
- Schmutzwasser: 3,41 € je m³
- Niederschlagswasser: 0,61 € je m² versiegelte Fläche
Wasserverbrauchsgebühren: Steigende Einkaufspreise und Unterdeckung
Auch die Wasserverbrauchsgebühr wird turnusmäßig zum 01. Januar 2026 neu berechnet.
1. Deutlich höhere Bezugspreise
Der Zweckverband RiesWasser erhöht seine Preise fortlaufend, teilweise auch mit deutlichen Preissprüngen. Mittelfristig angekündigte Preissteigerungen werden den Netto-Einkaufspreis für die Gemeinde in den nächsten Jahren auf deutlich über 4 Euro pro m³ treiben.
Da dies den größten Kostenfaktor darstellt, wirken sich diese Preissteigerungen regelmäßig auch unmittelbar auf die Wassergebühr aus.
2. Unterdeckung aus 2020/2021
Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 weisen auch im Wasserbereich ein Defizit von insgesamt 108.158 Euro. Diese Unterdeckung fließt ebenfalls in die neue Kalkulation ein.
Neue Wasserverbrauchsgebühr:
- 5,21 € je m³ (netto)
gilt einheitlich für 2026 und 2027
Anpassung der Zählergrundgebühr
Die Grundgebühr für Wasserzähler wurde seit über zehn Jahren nicht mehr neu berechnet. Nun wurde sie an die tatsächlichen Kosten angepasst.
Grundgebühren 2026/2027:
- Qn 1,5 – 6 m³/h: 3,30 € monatlich (bisher: 1,00 €)
- Qn 10 – 15 m³/h: 4,60 € monatlich (bisher: 1,50 €)
Warum müssen Gebühren kostendeckend sein? – Folgen für die Gemeinde
1. Risiko des Verlusts von Fördermitteln
Erhebt eine Gemeinde keine kostendeckenden Gebühren oder gleicht Unterdeckungen nicht aus, kann das ernste Konsequenzen haben:
Fördermittel können verweigert werden.
Fördermittelgeber – egal ob Land, Bund oder Fachbehörden – verlangen zu Recht, dass eine Gemeinde zunächst alle eigenen Handlungsmöglichkeiten nutzt, bevor sie Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhält. Denn Fördermittel sind Steuergelder aus der Gemeinschaft.
Für eine strukturell finanzschwache Gemeinde wie Tannhausen sind diese Fördermittel jedoch überlebenswichtig. Die Gemeinde ist bei fast allen Investitionen darauf angewiesen, zum Beispiel bei:
- Sanierung der Neuweilerstraße
- Beschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge
- Sanierung und Umbau der Grundschule
Ohne Fördermittel könnten diese und viele weitere Infrastrukturprojekte nicht umgesetzt werden.
2. Belastung des Gemeindehaushalts
Würden Unterdeckungen nicht über Gebühren ausgeglichen, müssten sie aus anderen Einnahmen, beispielsweise der Gewerbesteuer, finanziert werden.
Das hätte zur Folge:
Insgesamt stünde weniger Geld für Investitionen und Unterhalt zur Verfügung, sodass wichtige Projekte und notwendige Instandhaltungen verschoben oder gestrichen werden müssten.
Transparenz ist uns wichtig
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass steigende Gebühren eine Belastung darstellen. Eine Entscheidung zur Gebührenerhöhung wird nie leichtfertig getroffen. Gleichzeitig ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten und sowohl Unter- als auch Überdeckungen zeitnah auszugleichen. Dieser Artikel soll helfen transparent zu erklären, warum die Anpassungen erforderlich sind und wie sie zustande kommen.

