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Tannhausen Aktuell
Durchführung der frühzeitigen Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Agri-PV Riepach".
icon.crdate23.05.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Tannhausen hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Argi-PV Riepach“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen. Stellungnahmen können abgegeben werden...
Der Gemeinderat der Gemeinde Tannhausen hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Argi-PV Riepach“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.
In öffentlicher Sitzung am 28.04.2025 wurde der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung beraten. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.04.2025, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes setzt sich aus den Planbereichen A (ca. 14,5 ha) und B (ca. 9,5 ha) zusammen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 24,0 ha Die Planbereiche befinden sich südöstlich von Riepach auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 6175 sowie 6176 im Planbereich A und die Flurstücke 6179 sowie 6180 im Planbereich B.
Der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen. Entsprechend der Planung soll ein „Sonstiges Sondergebiet-Agri-PV“ ausgewiesen werden (§11 BauNVO).
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Agri-PV Riepach“ steht mit Vorlage zur Ratsitzung seit 17.04.2025 online im Rats-/Bürgerinformationssystem zur Einsicht und steht dort nach Billigung der Niederschrift dauerhaft zur Verfügung.
Gelegenheit zur Stellungnahme haben Sie wie bereits im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht in der Zeit vom
12. Mai 2025 bis 13. Juni 2025.
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen oder an folgende E-Mail-Adresse: gemeinde@tannhausen.de
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
4. dass die Unterlagen ebenfalls im Rathaus Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, Zimmer 8, während der allgemeinen Servicezeiten von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung und am Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr ohne Anmeldung, eingesehen werden können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.