Tannhausen Aktuell: Gemeinde Tannhausen

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Tannhausen Aktuell

Einladung zur Informationsveranstaltung „Glasfaserausbau im Cluster Ost“

icon.crdate10.02.2025

Endlich ist es soweit! Durch eine 90-prozentige Förderung von Bund und Land gibt es die einmalige Chance, einen kostenlosen Breitbandanschluss mit einem Glasfaserkabel zu erhalten.

Endlich ist es soweit! Durch eine 90-prozentige Förderung von Bund und Land gibt es die einmalige Chance, einen kostenlosen Breitbandanschluss mit einem Glasfaserkabel zu erhalten. Um die zukünftige Chancengleichheit zwischen dem ländlichen und dem städtischen Raum sicherzustellen, wurde im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens überprüft, welche Adressen förderfähig sind.

In den folgenden Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger, welche einen förderfähigen Anschluss bekommen können, ein Infoschreiben der Gemeinde, in dem Sie über einen kostenfreien Anschluss Informiert werden.

Um über das Ausbauprojekt und die nun folgende Schritte sowie über künftig verfügbare Produkte und Angebote zu informieren, laden die Gemeinden Unterschneidheim, Leinzell, Stödtlen und Tannhausen, das Planungsbüro RBS wave und die NetCom BW alle Interessent*innen zu einer gemeinsamen Vor-Ort-Informationsveranstaltung ein.

Hierfür wurden folgende Termine ausgewählt:

  • Dienstag, 25.03.2025 um 19:00 Uhr in Tannhausen

(Turn- und Festhalle, Ellwanger Straße 80, 73497 Tannhausen)

  • Mittwoch, 26.03.2025 um 19:00 Uhr in Leinzell

(Kulturhalle, Kirchgasse 2, 73575 Leinzell)

  • Donnerstag, 27.03.2025 um 19:00 Uhr in Unterschneidheim

(Sporthalle, Ziegelhütte 31, 73485 Unterschneidheim)

  • Mittwoch, 02.04.2025 um 19:00 Uhr in Stödtlen

(Liashalle, Schulstraße 11, 73495 Stödtlen)

 

Bitte melden Sie sich vorab über den Link an:

https://eveeno.com/142961742

 

Hinweis für Grundstückseigentümer ohne Vertragsanschreiben

Falls Sie keine Unterlagen erhalten, ist ein geförderter Ausbau leider nicht möglich.

Gründe hierfür können sein:

  • Ihre Immobilie ist bereits angeschlossen.
  • Laut Fördermittelgeber ist die Versorgung ausreichend.
  • Ihr Objekt liegt im Versorgungsgebiet eines Telekommunikationsunternehmens, wodurch ein Ausbau aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist.
  • Ihre Immobilie zählt als „homes passed“, d. h. Glasfaser liegt bereits an Ihrer Grundstücksgrenze.