Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...
Tannhausen Aktuell
Erneuter Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Veröffentlichung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Großfeld".
icon.crdate30.11.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Tannhausen hat am 26.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Großfeld“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Tannhausen hat am 26.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Großfeld“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Im Rahmen der weiteren Planung musste das Plangebiet geringfügig vergrößert werden, da randlich Flächen der bestehenden Bebauungspläne einbezogen wurden, um die Erschließung und Flächennutzung zu optimieren.
Am 18.11.2024 wurde in öffentlicher Sitzung ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Außerdem wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Planteil, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung mit Bestandsplan, Eingriffsermittlung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 28.10.2024 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Tannhausen, zwischen dem „Gewerbegebiet Stöck I“ und der K 3210. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.10.2024, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 3,95 ha.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich der Großteil des Flurstückes 3951 sowie Teilflächen der Flurstücke 1339, 1376 (Industriestraße), 3932 (K 3210), 3944, 3949 (Weg), 3951, 3952 (Weg) und 3953/1.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Nachfrage nach gewerblichen Bauplätzen in Tannhausen groß ist und die Grundstücke in den benachbarten Gebieten „Gewerbegebiet I“, „Stöck I“ und „Salgereut“ bereits verkauft sind, soll zur Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen nun der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Großfeld“ aufgestellt wer-den. Innerörtliche Potentialflächen für Gewerbeansiedlungen stehen nicht zur Verfügung und örtliche Betriebe haben bereits Bedarf angemeldet.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Bisher wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Fledermäuse, Vögel sowie Tag- und Nachtfalter), die den Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren beiliegt. Auch eine Eingriffsermittlung wurde bereits vorgenommen, um den erforderlichen Ausgleichsbedarf einordnen zu können und geeignete Maßnahmen zu suchen.
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Großfeld“ mit Begründung und Anlagen werden in der Zeit vom
Montag, 02. Dezember 2024
bis Freitag, 10. Januar 2025 (je einschließlich)
auf der Homepage der Gemeinde Tannhausen unter www.tannhausen.de veröffentlicht.
Ebenfalls können die Unterlagen im Rathaus Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, Montag bis Mittwoch sowie am Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung und am Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Tannhausen, Hauptstraße 54, 73497 Tannhausen, E-Mail gemeinde@tannhausen.de vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Jedermann kann Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Tannhausen, den 28.11.2024
gez. Siegfried Czerwinski,
Bürgermeister