Tannhausen Aktuell: Gemeinde Tannhausen

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Zwei flinke Boxer jagen die quirlige Eva und ihren Mops durch Sylt. Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern. Zwölf Boxkämpfer jagen Viktor quer über den großen...

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Tannhausen Aktuell

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Erstelldatum09.11.2022

Grundsteuer 2022

Am 15. November 2022 wird bei der Grundsteuer die Rate für das 4. Quartal 2022 zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Grundsteuerrate ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerjahresbescheid bzw. aus einem zwischenzeitlich ergangenen Grundsteueränderungsbescheid.

 Bei Jahreszahlern war die Grundsteuer zum 01.07.2022 in einem Betrag zur Zahlung fällig.

Gewerbesteuer 2022

Am 15. November 2022 wird bei der Gewerbesteuer die Vorauszahlungsrate für das  
4. Quartal 2022 zur Zahlung fällig.

 Die Höhe der Vorauszahlungsrate ergibt sich aus dem zuletzt zugegangenen Gewerbesteuerbescheid bzw. aus einem zwischenzeitlich ergangenen Gewerbesteueränderungsbescheid.

 Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 2022

 Die 4. Rate für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 15. November 2022 zur Zahlung fällig.

Dabei ist zu beachten, dass keine gesonderten Rechnungen für die Abschläge ausgestellt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung wurde mit der Endabrechnung 2021 mitgeteilt bzw. mit einem zwischenzeitlich ergangenen Änderungsbescheid.

Bei Zahlungspflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Steuern und Gebühren vom angegebenen Bankkonto.

Wer durch Banküberweisung bezahlt, sollte unbedingt das Aktenzeichen angeben, um eine ordnungsgemäße Verbuchung und Zahlungswirksamkeit sicherzustellen.

Wir bitten darauf zu achten, dass bei Überweisungen folgende Bankverbindungen der Gemeinde Tannhausen gelten:

Kreissparkasse Ostalb

IBAN: DE40 6145 0050 0110 6040 97, BIC: OASPDE6AXXX

VR-Bank Ellwangen

IBAN: DE67 6149 1010 0060 2960 03, BIC: GENODES1ELL

Postbank Stuttgart

IBAN: DE94 6001 0070 0272 6087 01, BIC: PBNKDEFF 

Es wird um termingerechte Zahlung gebeten, da die Gemeindekasse gesetzlich verpflichtet ist, bei verspätetem Zahlungseingang Säumniszuschläge und Mahngebühren gem. §§ 240, 259 nach der Abgabeordnung (AO) zu berechnen.

SEPA-Basislastschriftmandate können Sie anfordern unter Telefon: 07964 / 9000-21 oder per E-Mail an: mmayer@tannhausen.de.

 

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