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Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 13. März 2016
icon.crdate04.03.2016
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Erhebung einer Wahlstatistik bei der Landtagswahl am 13. März 2016
Am Sonntag, 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Aufgrund von § 60 in Verbindung mit § 37 Abs.1 und § 38 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG) wird auch bei dieser Wahl eine repräsentative Landesstatistik erstellt. Dafür wurde neben 185 weiteren Wahlbezirken auch der Wahlbezirk Tannhausen von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählt.
In diesem ausgewählten Wahlbezirk werden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstellt.
Für diesen Zweck sind im Wahlbezirk Tannhausen Stimmzettel mit Unterscheidungskennzeichnungen zu verwenden.
Es kommen dort Stimmzettel mit zwölf Unterscheidungsmerkmalen zum Einsatz. Je nach Geschlecht und Alter erhält jede/r Wähler/-in in diesem Wahlraum den auf sie/ihn zutreffenden Stimmzettel. Die Unterscheidungsmerkmale, die jeweils in der rechten oberen Ecke der Stimmzettel aufgedruckt sind, lauten wie folgt:
Mann, geboren 1992 bis 1998 A
Mann, geboren 1982 bis 1991 B
Mann, geboren 1972 bis 1981 C
Mann, geboren 1957 bis 1971 D
Mann, geboren 1947 bis 1956 E
Mann, geboren 1946 und früher F
Frau, geboren 1992 bis 1998 G
Frau, geboren 1982 bis 1991 H
Frau, geboren 1972 bis 1981 I
Frau, geboren 1957 bis 1971 K
Frau, geboren 1947 bis 1956 L
Frau, geboren 1946 und früher M
Trotz dieser Kennzeichnung der Stimmzettel mit den Unterscheidungsmerkmalen bleiben das Wahlgeheimnis und der Datenschutz gewahrt. Es können keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden
Tannhausen, 10.03.2016
Wahlamt